Ausleihen in den Fachbibliotheken
Freihand- und Kernbestand | Allgemeine Ausleihbedingungen | Lokale Ausleihbedingungen einzelner Fachbibliotheken
Freihand- und Kernbestand
Die Ausleihmöglichkeiten sind in den Fachbibliotheken der Universitätsbibliothek grundsätzlich einheitlich ausgestaltet.
Die Fachbibliotheken der LMU verfügen über einen Freihand- und einen Kernbestand.
- Der Freihandbestand ist für alle Mitglieder der LMU sowie Studierende und Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler kooperierender Einrichtungen ausleihbar.
- Der Kernbestand (z.B. Nachschlagewerke) ist nicht ausleihbar.
An einzelnen Standorten ist der Ausleihbestand teilweise in einem Magazin gelagert und muss über den Online-Katalog bestellt werden.
Zur Ausleihe in den Fachbibliotheken brauchen Sie in der Regel die LMUCard oder den persönlichen Bibliotheksausweis der UB.nach oben
Allgemeine Ausleihbedingungen in den Fachbibliotheken
Grundsätzlich gilt folgende Regelung:
Freihandbestand
Professorinnen und Professoren, emeritierte Professorinnen und Professoren sowie Beschäftigte der LMU und der TU München und Promovierende der LMU
50 Bände. Leihfrist: 4 Wochen, 4 Verlängerungen um je 2 Wochen, soweit nicht vorgemerkt
Ausleihbestand (wo vorhanden)
Studierende der LMU und der TU München und Promovierende der LMU
25 Bände. Leihfrist: 4 Wochen, 4 Verlängerungen um je 2 Wochen, soweit nicht vorgemerkt
Professorinnen und Professoren, emeritierte Professorinnen und Professoren sowie Beschäftigte der LMU und der TU München
25 Bände. Leihfrist: 4 Wochen, 4 Verlängerungen um je 2 Wochen, soweit nicht vorgemerkt
Lehrbuchsammlung (wo vorhanden)
Studierende der LMU und der TU München und Promovierende der LMU
25 Bände. Leihfrist: 4 Wochen, 4 Verlängerungen um je 2 Wochen, soweit nicht vorgemerkt
Professorinnen und Professoren, emeritierte Professorinnen und Professoren sowie Beschäftigte der LMU und der TU München
10 Bände. Leihfrist: 4 Wochen, 4 Verlängerungen um je 2 Wochen, soweit nicht vorgemerkt
Lokale Ausleihbedingungen einzelner Fachbibliotheken
In einigen Fachbibliotheken gibt es abweichende Ausleihbedingungen oder ergänzende Regelungen für bestimmte Bestände (z.B. Magazinbestand).
- Fachbibliothek Kunstwissenschaften
- Fachbibliothek Mathematik und Physik
- Fachbibliothek Psychologie, Pädagogik und Soziologie
- Fachbibliothek Rechtswissenschaft
- Fachbibliothek Tiermedizin
Fachbibliothek Kunstwissenschaften
Abteilung Kunstgeschichte und Theaterwissenschaft
Es gelten grundsätzlich die allgemeinen Ausleihbedingungen. Magazinbestand (separierter Alt- und Sonderbestand) ist nur in die Räume der Bibliothek bestellbar, für wissenschaftlich Beschäftigte ist eine Sonderausleihe in die Instituts- bzw. Arbeitsräume möglich.
Abteilung Musikwissenschaft
Es gelten gänzlich eigene Ausleihbedingungen:
- Studierende der Musikwissenschaft
3 Bände aus dem Lesesaalbestand. Leihfrist: Wochenende von Freitag 12:00 Uhr – Montag 12:00 Uhr. - Professorinnen und Professoren sowie hauptamtliche wissenschaftliche Beschäftigte des Departments Kunstwissenschaften
15 Bände aus dem Lesesaalbestand. Leihfrist: bis Ende des Folgemonats.
Fachbibliothek Mathematik und Physik
Es gilt die allgemeine Leihfrist, jedoch eigene Ausleihbedingungen:
Studierende der LMU und der TU München und Promovierende der LMU
Sowohl aus der Lehrbuchsammlung wie auch aus dem Freihandbestand können insgesamt max. 25 Bände entliehen werden.
Professorinnen und Professoren der LMU, emeritierte Professorinnen und Professoren der LMU sowie Beschäftigte der LMU und TU
Max. 50 Bände, davon je max. 25 Bände aus der Lehrbuchsammlung und aus dem Freihandbestand.nach oben
Fachbibliothek Psychologie, Pädagogik und Soziologie
Sonderbestand Testothek
Wissenschaftlerinnen, Wissenschaftler und Studierende des Departments für Psychologie, der Schulpsychologie, Sonderpädagogik, Sprachtherapie, PIR (Prävention, Integration, Rehabilitation), Beratungslehramt, Learning Sciences
Leihfrist: 2 Wochen
Fachbibliothek Rechtswissenschaft
In der Fachbibliothek Rechtswissenschaft ist eine Ausleihe für Studierende nicht möglich.
Für die Bereiche Antike Rechtsgeschichte und Bayerische und Deutsche Rechtsgeschichte gelten eigene Ausleihregelungen:
Ausleihberechtigt sind Professoren & Professorinnen, wissenschaftliche MitarbeiterInnen und Emeriti der Fakultät 3. Es gibt keine Ausleihe auf den Lehrstuhl.
Leihfrist beträgt 4 Wochen; Verlängerungen um 2 Wochen sind möglich.
Eine Ausleihe in der Antiken Rechtsgeschichte bzw. der Bayerischen und Deutschen Rechtsgeschichte ist nur mit einem separaten Bibliotheksausweis möglich - nicht mit der LMUcard oder dem UB/BSB-Bibliotheksausweis. Wenden Sie sich zur Beantragung eines Bibliotheksausweises bitte per E-Mail an rechtswissenschaft@ub.uni-muenchen.de
Fachbibliothek Tiermedizin
Es gilt die allgemeine Leihfrist, jedoch eigene Ausleihbedingungen:
Studierende der LMU und der TU München und Promovierende der LMU
Sowohl aus der Lehrbuchsammlung wie auch aus dem Freihandbestand können insgesamt max. 25 Bände entliehen werden.
Professorinnen und Professoren der LMU, emeritierte Professorinnen und Professoren der LMU sowie Beschäftigte der LMU und TU
Max. 50 Bände, davon je max. 25 Bände aus der Lehrbuchsammlung und aus dem Freihandbestand.