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Ausleihen in den Fachbibliotheken

Freihand- und Kernbestand | Allgemeine Ausleihbedingungen | Lokale Ausleihbedingungen einzelner Fachbibliotheken

Freihand- und Kernbestand

Die Ausleihmöglichkeiten sind in den Fachbibliotheken der Universitätsbibliothek grundsätzlich einheitlich ausgestaltet.

Die Fachbibliotheken der LMU verfügen über einen Freihand- und einen Kernbestand. 

  • Der Freihandbestand ist für alle Mitglieder der LMU sowie Studierende und Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler kooperierender Einrichtungen ausleihbar.
  • Der Kernbestand (z.B. Nachschlagewerke) ist nicht ausleihbar.
Die Leihfrist der ausgeliehenen Medien aus dem Freihandbestand beträgt 4 Wochen. Alle ausgeliehenen Medien können viermal je 2 Wochen verlängert werden, sofern es keine Vormerkung auf das Medium gibt. Es sind maximal 10 Exemplare aus den Freihandbeständen der Fachbibliotheken entleihbar.

Bitte beachten Sie: In der Fachbibliothek Rechtswissenschaft ist eine Ausleihe für Studierende nicht möglich.

An einzelnen Standorten ist der Ausleihbestand teilweise in einem Magazin gelagert und muss über den Online-Katalog bestellt werden.

Zur Ausleihe in den Fachbibliotheken brauchen Sie in der Regel die LMUCard oder den persönlichen Bibliotheksausweis der UB.nach oben

Allgemeine Ausleihbedingungen in den Fachbibliotheken

Grundsätzlich gilt folgende Regelung:

Freihandbestand

Professorinnen und Professoren, emeritierte Professorinnen und Professoren sowie Beschäftigte der LMU und der TU München und Promovierende der LMU

50 Bände. Leihfrist: 4 Wochen, 4 Verlängerungen um je 2 Wochen, soweit nicht vorgemerkt

Ausleihbestand (wo vorhanden)

Studierende der LMU und der TU München und Promovierende der LMU

25 Bände. Leihfrist: 4 Wochen, 4 Verlängerungen um je 2 Wochen, soweit nicht vorgemerkt

Professorinnen und Professoren, emeritierte Professorinnen und Professoren sowie Beschäftigte der LMU und der TU München

25 Bände. Leihfrist: 4 Wochen, 4 Verlängerungen um je 2 Wochen, soweit nicht vorgemerkt

Lehrbuchsammlung (wo vorhanden)

Studierende der LMU und der TU München und Promovierende der LMU

25 Bände. Leihfrist: 4 Wochen, 4 Verlängerungen um je 2 Wochen, soweit nicht vorgemerkt

Professorinnen und Professoren, emeritierte Professorinnen und Professoren sowie Beschäftigte der LMU und der TU München

10 Bände. Leihfrist: 4 Wochen, 4 Verlängerungen um je 2 Wochen, soweit nicht vorgemerkt

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Lokale Ausleihbedingungen einzelner Fachbibliotheken

In einigen Fachbibliotheken gibt es abweichende Ausleihbedingungen oder ergänzende Regelungen für bestimmte Bestände (z.B. Magazinbestand).

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Fachbibliothek Kunstwissenschaften

Abteilung Kunstgeschichte und Theaterwissenschaft

Es gelten grundsätzlich die allgemeinen Ausleihbedingungen. Magazinbestand (separierter Alt- und Sonderbestand) ist nur in die Räume der Bibliothek bestellbar, für wissenschaftlich Beschäftigte ist eine Sonderausleihe in die Instituts- bzw. Arbeitsräume möglich.

Abteilung Musikwissenschaft

Es gelten gänzlich eigene Ausleihbedingungen:

  • Studierende der Musikwissenschaft
    3 Bände aus dem Lesesaalbestand. Leihfrist: Wochenende von Freitag 12:00 Uhr – Montag 12:00 Uhr.
  • Professorinnen und Professoren sowie hauptamtliche wissenschaftliche Beschäftigte des Departments Kunstwissenschaften
    15 Bände aus dem Lesesaalbestand. Leihfrist: bis Ende des Folgemonats.

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Fachbibliothek Mathematik und Physik 

Es gilt die allgemeine Leihfrist, jedoch eigene Ausleihbedingungen:

Studierende der LMU und der TU München und Promovierende der LMU

Sowohl aus der Lehrbuchsammlung wie auch aus dem Freihandbestand können insgesamt max. 25 Bände entliehen werden.

Professorinnen und Professoren der LMU, emeritierte Professorinnen und Professoren der LMU sowie Beschäftigte der LMU und TU

Max. 50 Bände, davon je max. 25 Bände aus der Lehrbuchsammlung und aus dem Freihandbestand.nach oben

Fachbibliothek Psychologie, Pädagogik und Soziologie

Sonderbestand Testothek

Wissenschaftlerinnen, Wissenschaftler und Studierende des Departments für Psychologie, der Schulpsychologie, Sonderpädagogik, Sprachtherapie, PIR (Prävention, Integration, Rehabilitation), Beratungslehramt, Learning Sciences
Leihfrist: 2 Wochen

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Fachbibliothek Rechtswissenschaft

In der Fachbibliothek Rechtswissenschaft ist eine Ausleihe für Studierende nicht möglich.

Für die Bereiche Antike Rechtsgeschichte und Bayerische und Deutsche Rechtsgeschichte gelten eigene Ausleihregelungen:
Ausleihberechtigt sind Professoren & Professorinnen, wissenschaftliche MitarbeiterInnen und Emeriti der Fakultät 3. Es gibt keine Ausleihe auf den Lehrstuhl.
Leihfrist beträgt 4 Wochen; Verlängerungen um 2 Wochen sind möglich.

Eine Ausleihe in der Antiken Rechtsgeschichte bzw. der Bayerischen und Deutschen Rechtsgeschichte ist nur mit einem separaten Bibliotheksausweis möglich - nicht mit der LMUcard oder dem UB/BSB-Bibliotheksausweis. Wenden Sie sich zur Beantragung eines Bibliotheksausweises bitte per E-Mail an rechtswissenschaft@ub.uni-muenchen.de 

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Fachbibliothek Tiermedizin

Es gilt die allgemeine Leihfrist, jedoch eigene Ausleihbedingungen:

Studierende der LMU und der TU München und Promovierende der LMU
Sowohl aus der Lehrbuchsammlung wie auch aus dem Freihandbestand können insgesamt max. 25 Bände entliehen werden.

Professorinnen und Professoren der LMU, emeritierte Professorinnen und Professoren der LMU sowie Beschäftigte der LMU und TU
Max. 50 Bände, davon je max. 25 Bände aus der Lehrbuchsammlung und aus dem Freihandbestand.


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