Ausleihen in den Fachbibliotheken
Bitte beachten Sie die derzeit gültigen Ausleih- und Nutzungsbedingungen:
Für Studierende der LMU und der TU besteht temporär zusätzlich die Möglichkeit, Bücher aus dem Freihandbestand von Fachbibliotheken auszuleihen. Nehmen Sie die benötigte Literatur ohne vorherige Bestellung am jeweiligen Standort selbst aus dem Regal und leihen sie diese an der Theke aus. Bitte beachten Sie, dass bestimmte Bestandsgruppen in den Fachbibliotheken nicht ausleihbar sind (z. B. Nachschlagewerke, Loseblatt-Ausgaben, Zeitschriften).
Die Leihfrist der ausgeliehenen Medien aus dem Freihandbestand beträgt 2 Wochen. Alle ausgeliehenen Medien können viermal je 2 Wochen verlängert werden, sofern es keine Vormerkung auf das Medium gibt.
Bitte beachten Sie, in der Fachbibliothek Rechtswissenschaft ist eine Ausleihe für Studierende nicht möglich!
Ausleih- und Präsenzbestand | Allgemeine Ausleihbedingungen | Lokale Ausleihbedingungen einzelner Fachbibliotheken
Ausleih- und Präsenzbestand
Die Ausleihmöglichkeiten sind in den Fachbibliotheken der Universitätsbibliothek unterschiedlich ausgestaltet.
Die Fachbibliotheken der LMU verfügen grundsätzlich über einen Ausleih- und einen Präsenzbestand. Der Präsenzbestand wiederum untergliedert sich in einen Freihand- und einen Kernbestand.
- Der Ausleihbestand (vor allem Lehrbücher) ist für alle Mitglieder der LMU sowie Studierende und Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler kooperierender Einrichtungen ausleihbar.
- Der Freihandbestand ist nur für Beschäftigte sowie Promovierende der Universität ausleihbar.
- Der Kernbestand (z.B. Nachschlagewerke) ist nicht ausleihbar.
An einzelnen Standorten ist der Ausleihbestand teilweise in einem Magazin gelagert und muss über den Online-Katalog bestellt werden.
Zur Ausleihe in den Fachbibliotheken brauchen Sie in der Regel die LMUCard oder den persönlichen Bibliotheksausweis der UB.nach oben
Allgemeine Ausleihbedingungen in den Fachbibliotheken
In den meisten Fachbibliotheken gilt folgende Regelung:
Freihandbestand
Professorinnen und Professoren, emeritierte Professorinnen und Professoren sowie Beschäftigte der LMU und der TU München und Promovierende der LMU
50 Bände. Leihfrist: 4 Wochen, 4 Verlängerungen um je 2 Wochen, soweit nicht vorgemerkt
Ausleihbestand (wo vorhanden)
Studierende der LMU und der TU München und Promovierende der LMU
25 Bände. Leihfrist: 4 Wochen, 4 Verlängerungen um je 2 Wochen, soweit nicht vorgemerkt
Professorinnen und Professoren, emeritierte Professorinnen und Professoren sowie Beschäftigte der LMU und der TU München
25 Bände. Leihfrist: 4 Wochen, 4 Verlängerungen um je 2 Wochen, soweit nicht vorgemerkt
Lehrbuchsammlung (wo vorhanden)
Studierende der LMU und der TU München und Promovierende der LMU
25 Bände. Leihfrist: 4 Wochen, 4 Verlängerungen um je 2 Wochen, soweit nicht vorgemerkt
Professorinnen und Professoren, emeritierte Professorinnen und Professoren sowie Beschäftigte der LMU und der TU München
10 Bände. Leihfrist: 4 Wochen, 4 Verlängerungen um je 2 Wochen, soweit nicht vorgemerkt
Lokale Ausleihbedingungen einzelner Fachbibliotheken
In einigen Fachbibliotheken gibt es abweichende Ausleihbedingungen oder ergänzende Regelungen für bestimmte Bestände (z.B. Magazinbestand).
- Fachbibliothek Kunstwissenschaften
- Fachbibliothek Mathematik und Physik
- Fachbibliothek Medizinische Lesehalle
- Fachbibliothek Psychologie, Pädagogik und Soziologie
- Fachbibliothek Rechtswissenschaft
- Fachbibliothek Tiermedizin
- Fachbibliothek Wirtschaftswissenschaften und Statistik
- Wissenschaftliche Bibliothek Klinikum Großhadern
Fachbibliothek Kunstwissenschaften
Abteilung Kunstgeschichte und Theaterwissenschaft
Es gelten grundsätzlich die allgemeinen Ausleihbedingungen. Magazinbestand (separierter Alt- und Sonderbestand) ist nur in die Räume der Bibliothek bestellbar, für wissenschaftlich Beschäftigte ist eine Sonderausleihe in die Instituts- bzw. Arbeitsräume möglich.
Abteilung Musikwissenschaft
Es gelten gänzlich eigene Ausleihbedingungen:
- Studierende der Musikwissenschaft
3 Bände aus dem Lesesaalbestand. Leihfrist: Wochenende von Freitag 12:00 Uhr – Montag 12:00 Uhr. - Professorinnen und Professoren sowie hauptamtliche wissenschaftliche Beschäftigte des Departments Kunstwissenschaften
15 Bände aus dem Lesesaalbestand. Leihfrist: bis Ende des Folgemonats.
Fachbibliothek Mathematik und Physik
Es gilt die allgemeine Leihfrist, jedoch eigene Ausleihbedingungen:
Studierende der LMU und der TU München und Promovierende der LMU
Sowohl aus der Lehrbuchsammlung wie auch aus dem Freihandbestand können insgesamt max. 25 Bände entliehen werden.
Professorinnen und Professoren der LMU, emeritierte Professorinnen und Professoren der LMU sowie Beschäftigte der LMU und TU
Max. 50 Bände, davon je max. 25 Bände aus der Lehrbuchsammlung und aus dem Freihandbestand.nach oben
Fachbibliothek Medizinische Lesehalle
Es gelten grundsätzlich die allgemeinen Ausleihbedingungen.
Magazinbestand
Zusätzlich sind für den Magazinbestand sämtliche Personen mit einer LMUcard oder einem Bibliotheksausweis der UB zur Ausleihe berechtigt.
Leihfrist: 4 Wochen, 4 Verlängerungen um je 2 Wochen, soweit nicht vorgemerkt.
Sonntags ist keine Ausleihe und Rückgabe möglich.
Fachbibliothek Psychologie, Pädagogik und Soziologie
Es gelten grundsätzlich die allgemeinen Ausleihbedingungen.
Zusätzlich bestehen folgende Ausleihberechtigungen:
Sonderbestand Testothek
Wissenschaftlerinnen, Wissenschaftler und Studierende des Departments für Psychologie, der Schulpsychologie, Sonderpädagogik, Sprachtherapie, PIR (Prävention, Integration, Rehabilitation), Beratungslehramt, Learning Sciences
Leihfrist: 2 Wochen
Magazinbestand
Für den Magazinbestand sind sämtliche Personen mit einer LMUcard oder einem Bibliotheksausweis der UB zur Ausleihe berechtigt.
Leihfrist: 4 Wochen, 4 Verlängerungen um je 2 Wochen, soweit nicht vorgemerkt.
Fachbibliothek Rechtswissenschaft
Für die Bereiche Antike Rechtsgeschichte und Bayerische und Deutsche Rechtsgeschichte gelten eigene Ausleihregelungen:
Ausleihberechtigt sind Professoren & Professorinnen, wissenschaftliche MitarbeiterInnen und Emeriti der Fakultät 3. Es gibt keine Ausleihe auf den Lehrstuhl.
Leihfrist beträgt 4 Wochen; Verlängerungen um 2 Wochen sind möglich.
Eine Ausleihe ist nur mit dem eigenen Bibliotheksausweis der Fachbibliothek Rechtswissenschaft möglich - nicht mit der LMUcard oder dem UB/BSB-Bibliotheksausweis. Wenden Sie sich zur Beantragung eines Bibliotheksausweises bitte per E-Mail an rechtswissenschaft@ub.uni-muenchen.de
Magazinbestand
Zusätzlich sind für den Magazinbestand sämtliche Personen mit einer LMUcard oder einem Bibliotheksausweis der UB zur Bestellung berechtigt.
Leihfrist: 4 Wochen, 4 Verlängerungen um je 2 Wochen, soweit nicht vorgemerkt.
Fachbibliothek Tiermedizin
Es gilt die allgemeine Leihfrist, jedoch eigene Ausleihbedingungen:
Studierende der LMU und der TU München und Promovierende der LMU
Sowohl aus der Lehrbuchsammlung wie auch aus dem Freihandbestand können insgesamt max. 25 Bände entliehen werden.
Professorinnen und Professoren der LMU, emeritierte Professorinnen und Professoren der LMU sowie Beschäftigte der LMU und TU
Max. 50 Bände, davon je max. 25 Bände aus der Lehrbuchsammlung und aus dem Freihandbestand.
Fachbibliothek Wirtschaftswissenschaften und Statistik
Es gelten grundsätzlich die allgemeinen Ausleihbedingungen.
Magazinbestand
Zusätzlich sind für den Magazinbestand sämtliche Personen mit einer LMUcard oder einem Bibliotheksausweis der UB zur Ausleihe berechtigt.
Leihfrist: 4 Wochen, 4 Verlängerungen um je 2 Wochen, soweit nicht vorgemerkt.nach oben
Wissenschaftliche Bibliothek Klinikum Großhadern
Es gelten gänzlich eigene Ausleihbedingungen:
Ausschließlich Beschäftigte des Klinikums der Universität München sind zur Ausleihe berechtigt.
Leihfrist: 1 Woche (Lesesaalbestand) bzw. 2 Wochen (Magazinbestand)