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Ab 06. Dezember 2022 ändert sich das Mahnwesen

Kürzere Kulanzfrist für die 1. Mahnung und geänderte Zustellung

06.12.2022

Ab dem 06. Dezember 2022 ändert die Universitätsbibliothek der LMU die Art der Zustellung für die erste und zweite Mahnung. Diese erreicht Sie dann schneller und zuverlässiger per E-Mail. Die dritte Mahnung versenden wir auch weiterhin auf dem Postweg.
Auch die Kulanzfristen werden sich ab diesem Zeitpunkt wie folgt ändern: 

  • 1. Mahnung: zwei Öffnungstage nach Leihfristende
  • 2. Mahnung: 10 Öffnungstage nach Leihfristende
  • 3. Mahnung: 25 Öffnungstage nach Leihfristende 

Mit dieser geänderten Regelung wird die Zustellung zuverlässiger und das Mahnverfahren für Sie transparenter. Sie gilt für alle entliehenen Medien, deren Leihfristende nach dem 06.12.2022 liegt.

Weitere Informationen zum Thema Mahngebühren finden Sie auf unserer Homepage.

Informationen zum Thema Mahngebühren 

 

 


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