Ab 06. Dezember 2022 ändert sich das Mahnwesen
Kürzere Kulanzfrist für die 1. Mahnung und geänderte Zustellung
06.12.2022
Ab dem 06. Dezember 2022 ändert die Universitätsbibliothek der LMU die Art der Zustellung für die erste und zweite Mahnung. Diese erreicht Sie dann schneller und zuverlässiger per E-Mail. Die dritte Mahnung versenden wir auch weiterhin auf dem Postweg.
Auch die Kulanzfristen werden sich ab diesem Zeitpunkt wie folgt ändern:
- 1. Mahnung: zwei Öffnungstage nach Leihfristende
- 2. Mahnung: 10 Öffnungstage nach Leihfristende
- 3. Mahnung: 25 Öffnungstage nach Leihfristende
Mit dieser geänderten Regelung wird die Zustellung zuverlässiger und das Mahnverfahren für Sie transparenter. Sie gilt für alle entliehenen Medien, deren Leihfristende nach dem 06.12.2022 liegt.
Weitere Informationen zum Thema Mahngebühren finden Sie auf unserer Homepage.
Informationen zum Thema Mahngebühren