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Springer-Zeitschriften zu teuer? Max-Planck-Gesellschaft kündigt Lizenzvertrag

19.10.2007

von Konstanze Söllner

Die Max-Planck-Gesellschaft hat am 18.10.2007 bekanntgegeben, dass sie ihren langjährigen Lizenzvertrag mit dem Springer-Verlag zum Jahresende kündigen wird. Im Rahmen des bisherigen Vertrags war sämtlichen Max-Planck-Instituten der Zugriff auf gut 1200 elektronische wissenschaftliche Zeitschriften des Springer-Verlags möglich. Durch Auswertung der Nutzungsstatistiken und Vergleiche mit anderen wichtigen Verlagen sei deutlich geworden, dass Springer für die angebotenen Zeitschriften etwa das Doppelte des Preises fordere, den die Max-Planck-Gesellschaft noch für vertretbar erachte.

Die Max-Planck-Gesellschaft unterstützt zunehmend offene Publikationsmöglichkeiten. Sie sieht Open Access als einen Weg zur Selbsthilfe der Wissenschaft angesichts der Marktmacht der Verlage und der fehlenden Bereitschaft des Gesetzgebers, deren exzessive Preisgestaltung einer rechtlichen Kontrolle zu unterwerfen.




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Heinrich C. Kuhn sagte am Freitag, 19-10-07 10:15:

Die Passage von der "fehlenden Bereitschaft des Gesetzgebers, deren exzessive Preisgestaltung einer rechtlichen Kontrolle zu unterwerfen" verstehe ich nicht recht.
Natürlich sind die Verlage Monopolisten für die bei ihnen verlegten Zeitschriften. Aber nationale (oder EU-weite) Preisobergrenzen dürften sich wohl doch kaum durchsetzen lassen (da die Verlage dann halt vermutlich die EU verlassen würden, bzw. ohnehin keine EU-Verlage sind). In der MPG-Pressemitteilung steht's leicht anders: "Verfügen Verleger jedoch über die Marktmacht, um solche Preise tatsächlich durchzusetzen, und fehlt dem Gesetzgeber die Bereitschaft, solch unangemessenes Verhalten einer rechtlichen Kontrolle zu unterwerfen, ...". Und das wäre ja auch dahin verstehbar, dass der Gesetzgeber z.B. durch Gestaltung des Urheberrechts die Monopolistenposition schwächt (was bei der letzten kürzlichen Neugestaltung hier ja, gelinde gesagt, durchaus nicht geschehen ist).

Insgesamt halte ich das was die MPG hier getan hat für ein wichtiges und richtiges Signal. (Ohne dabei irgendwie einer generellen Umstellung auf "pay per view" das Wort reden zu wollen.) Man kann jeden Euro bloss einmal ausgeben, und gerade wenn's um Steuergeld geht geht's drum das Geld so auszugeben dass es den größten Nutzen bringt.
Und: ein derartiges Signal ist ja auch ein Signal an die Wissenschaftlern die in Zeitschriften veröffentlichen, die dann in den MPIs kaum noch gelesen werden ... . Daher halte ich's auch unter Absehung von Open Access für ein wichtiges Signal.
Herbert Huber sagte am Samstag, 20-10-07 18:35:

Die Entscheidung der MPG ist zu begrüssen. Wenn ich mir allerdings die zehn teuersten Zeitschriftenabos der UB Karlsruhe im Jahre 2006 ansehe http://www.ubka.uni-karlsruhe.de/fachinfo/zs/zsabos.html
stelle ich fest, dass alle 10 von Elsevier sind und zusammen bereits 120.000 Euro pro Jahr erfordern. D.h. Elsevier wäre auch ein Kündigungskandidat. Oder sieht es da für die MPG besser aus?
Ekkehart Schlicht sagte am Freitag, 26-10-07 15:43:

Natürlich muß die Preisgestaltung der großen Verlage einer Preisaufsicht unterworfen werden, wie dies bei vergleichbaren Monopolbetrieben üblich ist. Natürlich läßt sich das auch rechtlich durchsetzen. Es würde auch reichen, wenn - ähnlich wie bei Medikamenten - Listen von Zeitsachriften festzulegen, in denen Forschungen von öffentlich finanzierten Forschern veröffentlicht werden dürfen. Ähnliche Bedingungen knüpfen verschiedenen Forschungsorganisationen beispielsweise an ihre Förderungszusagen.

Viele Verleger, die in Deutschland so nachdrücklich auf das Urheberrecht hinweisen und die probeweise Neuregelung §52a aufs heftigste attakieren-natürlich, wie sie sagen, nicht so sehr im eigenen Interesse, sondern vornehmlich im Interesse der Autoren-verletzen ständig das Urheberrecht. In der Datenbank DigiPrints, für die die Universitätsbibliothek wohl bezahlt, finden sich beispielsweise mehr als zehn Beiträge von mir, deren alleinige Rechte bei mir liegen, zu deren Veröffentlichung ich aber nicht gefragt und auch nicht informiert worden bin. (Ich habe DigiPrint übrigens auf diese Urheberrechtsverletzung hingewiesn und auch darauf, daß ich Veröffentlichung nur gestatte, wenn die Arbeiten über Open Acess zugänglich sind. Mal sehn was daraus wird.) Übrigens kassieren die Verlage auch für Nutzungen von Artikeln in amerikanischen Kursen, von denen die Autoren nichts wissen und für die-jedenfalls für ältere Arbeiten-keine rechtliche Grundlage besteht, denn nach deutschem Recht sind alle Rechte an Zeitschriftenartikeln ein Jahr nach Veröffentlichung an die Verfasser zurückgefallen. Dies wird ständig mißachtet. Dies wird von einigen Aposteln des Urheberrechts ständig mißachtet.

Ekkehart Schlicht
Professor für Volkswirtschaftslehre an der LMU

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